Ein Testament kann mit einer Auflage versehen werden, z.B. mit der Anweisung für den Beschwerten zur Geldanlage, zur Geschäftsführung, zu heiraten, einen bestimmten Beruf zu ergreifen, den Wohnsitz nicht zu wechseln, ein Grundstück nicht zu veräußern, zur Alkoholabstinenz, zur Bestattungsart oder zur Grabanlage.

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ThemaErbrecht
BereichAuflage